Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klarheit schafft Vertrauen. Unsere Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit für Dienstleistungen und die Nutzung unserer Produkte.
Hinweis: Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Digitale Handarbeit (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Digitale Handarbeit gegenüber ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Diese AGB gelten sowohl für Dienstleistungen (IT-Beratung, Softwareentwicklung) als auch für die Bereitstellung von Software-Produkten (SaaS, Apps), soweit dort keine gesonderten Nutzungsbedingungen (EULA) greifen.
2. Leistungen & Vertragsschluss
2.1. Individualentwicklung & Beratung: Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Gegenstand ist die vereinbarte Dienst- oder Werkleistung (z.B. Erstellung einer Website, Beratungsmandat).
2.2. Produkte: Die Nutzung unserer Software-Produkte und Plattformen unterliegt der jeweiligen Produktbeschreibung und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer behält sich vor, kostenlose Basisdienste jederzeit einzuschränken.
2.3. Managed Services: Soweit Hosting-, E-Mail-, Cloud- oder Wartungsleistungen (nachfolgend "Managed Services") vereinbart sind, schuldet der Auftragnehmer eine Verfügbarkeit gemäß den im Einzelvertrag (SLA) festgelegten Werten.
2.4. Laufzeit & Verlängerung (Managed Services): Managed Services werden als Dauerschuldverhältnis mit der vereinbarten Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) bereitgestellt. Die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode stellt zugleich die feste Mindestvertragslaufzeit dar; bei jährlicher Abrechnung beträgt diese zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode in Textform gekündigt wird.
2.5. Wirkung der Kündigung (Managed Services): Eine ordentliche Kündigung wird zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode wirksam. Erfolgt die Kündigung innerhalb einer laufenden Periode (z.B. nach sechs Monaten einer jährlichen Periode), bleibt der Anspruch des Auftraggebers auf die vereinbarten Leistungen bis zum Ende dieser Periode bestehen; eine vorzeitige Beendigung oder anteilige Erstattung des im Voraus gezahlten Entgelts findet nicht statt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen, indem er alle notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stellt.
3.2. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung des Zeitplans führen.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
4.1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
4.2. Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu stellen.
4.3. Vorkasse bei Managed Services: Managed Services (Hosting, E-Mail, Cloud, Wartung) werden im Voraus abgerechnet. Das vereinbarte Entgelt für die jeweilige Abrechnungsperiode ist zu Beginn dieser Periode im Voraus fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob eine monatliche oder jährliche Abrechnung vereinbart wurde; bei jährlicher Abrechnung ist das Entgelt für die gesamten zwölf Monate im Voraus fällig.
4.4. Zahlungsweise: Die Zahlung erfolgt nach Wahl der Parteien per SEPA-Lastschrift (auf Grundlage eines erteilten SEPA-Mandats) oder per Überweisung. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug bis zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode zu leisten. Die Leistungserbringung beginnt bzw. wird fortgesetzt, sobald die Zahlung für die laufende Periode beim Auftragnehmer eingegangen bzw. das SEPA-Mandat erteilt ist.
4.5. Zahlungsverzug bei Managed Services: Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Vorauszahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die betroffenen Leistungen vorübergehend auszusetzen (z.B. Sperrung von Hosting oder Postfächern). Der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Abrechnungsperiode bleibt hiervon unberührt. Bereits im Voraus geleistete Entgelte für eine angebrochene Abrechnungsperiode werden bei vorzeitiger Beendigung nicht anteilig erstattet, soweit die Beendigung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
4.6. Preisanpassung bei Dauerleistungen: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Entgelte für Managed Services mit Wirkung zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anzupassen. Eine Erhöhung wird dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Erhöhung mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
5. Abnahme (bei Werkleistungen)
5.1. Nach Fertigstellung einer Werkleistung (z.B. Website-Launch) ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
5.2. Die Nutzung der Leistung im Echtbetrieb gilt als konkludente Abnahme.
6. Nutzungsrechte
6.1. Individualsoftware: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an der erstellten Software für den vereinbarten Zweck. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben Quellcodes und Urheberrechte beim Auftragnehmer ("Digitale Handarbeit").
6.2. Produkte: Bei Nutzung unserer Software-Produkte erhält der Kunde lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht (SaaS) an der jeweiligen Plattform.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber durch regelmäßige Datensicherungen (soweit dies in seiner Sphäre liegt) sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bergheim, soweit gesetzlich zulässig.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.